Seit dem 12. August 2026 gilt die europäische Verpackungsverordnung (PPWR) grundsätzlich unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten. Damit haben sich insbesondere für Erzeuger, Hersteller, Importeure, Händler und Lieferanten von Verpackungen neue Anforderungen ergeben.
Die PPWR verfolgt wichtige und richtige Ziele: weniger Verpackungsabfälle, bessere Recyclingfähigkeit, weniger problematische Stoffe und ein stärkerer Einsatz von Recyclingmaterialien. Viele weitergehende Anforderungen – etwa die EU-weit harmonisierte Materialkennzeichnung ab 2028 sowie Recyclingfähigkeit, Mindestrezyklatanteile und weitere Vorgaben zur Verpackungsminimierung ab 2030 – werden jedoch erst schrittweise wirksam.
Bereits heute zeigt sich allerdings, dass die Umsetzung insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen vor erhebliche praktische Herausforderungen stellt. Neue Rollen als Erzeuger, Konformitätsbewertungen, technische Dokumentationen, Kennzeichnungs-, Registrierungs- und Informationspflichten können einen erheblichen Verwaltungsaufwand verursachen.
Wir wollen keine neue Bürokratie-Blase
Als mittelständischer Verpackungslieferant unterstützen wir die ökologischen Ziele der PPWR. Gleichzeitig setzen wir uns dafür ein, dass deren Umsetzung praxistauglich, verhältnismäßig und auch für kleine Unternehmen wirtschaftlich leistbar bleibt.
Deshalb haben wir uns in den vergangenen Monaten aktiv in die Diskussion eingebracht und unsere Erfahrungen und Bedenken unter anderem gegenüber der Europäischen Kommission, dem Bundesumweltministerium und der IHK Düsseldorf vorgetragen. Darüber hinaus haben wir uns an Petitionen beteiligt und nutzen die Möglichkeiten, uns unmittelbar in europäische Konsultationsverfahren einzubringen.
Unser Anliegen ist dabei insbesondere, dass notwendiger Umweltschutz nicht durch doppelte Dokumentationen, unnötige Kennzeichnungspflichten und unterschiedliche nationale Registrierungs- und Meldeverfahren zu einer neuen Bürokratie-Blase für Hersteller, Händler und ihre Kunden führt.
Aktuelle EU-Konsultation: Unternehmen können sich noch beteiligen
Aktuell führt die Europäische Kommission eine Konsultation zu den Vorschriften über die nationalen Herstellerregister nach der PPWR durch. Unternehmen können ihre praktischen Erfahrungen und Verbesserungsvorschläge noch bis zum 10. September 2026 einbringen.
Das betrifft insbesondere Unternehmen, die mit unterschiedlichen Registrierungsverfahren, Meldepflichten und administrativem Aufwand – vor allem beim grenzüberschreitenden Handel innerhalb der EU – konfrontiert sind.
Auch Verpackungen Weber hat sich an dieser Konsultation beteiligt.
Wer seine Erfahrungen ebenfalls einbringen möchte, gelangt hier zum offiziellen Beteiligungsportal der Europäischen Kommission:
EU-Kommission – „Ihre Meinung zählt“
Direkt zur aktuellen PPWR-Konsultation:
Verpackungen und Verpackungsabfälle – Vorschriften über nationale Herstellerregister
Wie geht es weiter?
Auch nach dem 12. August ist die PPWR kein abgeschlossenes Regelwerk in der praktischen Umsetzung. Zahlreiche Vorgaben werden in den kommenden Jahren durch weitere Rechtsakte konkretisiert. Die Europäische Kommission hat zudem am 3. August 2026 aktualisierte FAQ zu praktischen Fragen der PPWR veröffentlicht und arbeitet weiter an der Umsetzung.
Wir werden die Entwicklungen deshalb weiterhin eng verfolgen, uns für praktikable Lösungen für kleine und mittelständische Unternehmen einsetzen und unsere Kunden über relevante Änderungen informieren.
Unser Ziel bleibt: nachhaltigere Verpackungen – aber mit Regeln, die in der betrieblichen Praxis auch umsetzbar sind.
- Marc Weber von Verpackungen Weber

