FAQ - 12 gute Fragen und Antworten für den 12. August 2026
Ab dem 12. August 2026 gilt die neue EU-Verpackungsverordnung (PPWR). Viele Unternehmen fragen sich, welche Pflichten sie künftig haben und welche Unterstützung sie von ihrem Verpackungslieferanten erwarten können.
Hier beantworten wir die häufigsten Fragen kurz und verständlich.
1. Betrifft mich die PPWR überhaupt?
Ja, wenn Sie Verpackungen oder verpackte Produkte erstmals in Verkehr bringen.
Das betrifft unter anderem:
- Hersteller
- Online-Händler
- Versandhändler
- Produzenten
- Importeure
- Unternehmen mit Eigenmarken
2. Muss ich jetzt alle meine Verpackungen austauschen?
Nein.
Verpackungen, die bereits vor dem 12.08.2026 erstmals in Verkehr gebracht wurden, dürfen grundsätzlich weiterhin verwendet werden. Eine nachträgliche Anpassung an die PPWR ist für diese Bestandsware grundsätzlich nicht erforderlich.
3. Muss ich meine Verpackungen kennzeichnen?
Teilweise.
Bereits ab dem 12.08.2026 gelten erste Kennzeichnungspflichten für Erzeuger (z. B. Name und Anschrift des Erzeugers sowie eine Identifikation der Verpackung).
Die harmonisierte Materialkennzeichnung, die Verbrauchern die richtige Mülltrennung erleichtern soll, wird hingegen voraussichtlich erst ab dem 12.08.2028 verpflichtend.
4. Wer ist eigentlich der „Erzeuger“?
Der Erzeuger spielt in der PPWR eine zentrale Rolle.
Er ist grundsätzlich für die Konformität der Verpackung verantwortlich und muss unter anderem:
- die Konformitätsbewertung durchführen,
- die technische Dokumentation erstellen,
- die EU-Konformitätserklärung ausstellen,
- die vorgeschriebenen Kennzeichnungen anbringen.
Bei Verkaufsverpackungen gilt häufig der Befüller als Erzeuger.
Bei formstabilen Transportverpackungen dagegen in der Regel der Hersteller der Verpackung.
Da es hiervon Ausnahmen gibt, sollte die jeweilige Rolle sorgfältig geprüft werden.
5. Was ist der Unterschied zwischen Verkaufsverpackung und Transportverpackung?
Die PPWR unterscheidet verschiedene Verpackungsarten.
Verkaufsverpackung
Sie bildet zusammen mit dem Produkt die Verkaufseinheit.
Beispiele:
- Faltschachtel
- Versandkarton mit Produkt
- Kunststoffbeutel mit Ware
- Eimer mit Farbe
- Konservendose
Hier ist häufig der Befüller der Erzeuger.
Transportverpackung
Sie dient ausschließlich dem Transport mehrerer Produkte.
Beispiele:
- Europalette
- Stretchfolie
- Umreifungsband
- Kantenschutzwinkel
- Palettenhaube
Bei formstabilen Transportverpackungen (z. B. Paletten oder Kunststoffkisten) gilt regelmäßig der Hersteller der Verpackung als Erzeuger.
6. Welche Unterlagen stellt Verpackungen Weber zur Verfügung?
Wir unterstützen unsere Kunden mit den Informationen, die wir als Verpackungslieferant von unseren Herstellern erhalten.
Dazu gehören beispielsweise:
- technische Datenblätter
- Materialinformationen
- Nachweise zu Stoffbeschränkungen
- Informationen zur Materialzusammensetzung
- weitere verfügbare Herstellerdokumentationen
Diese Unterlagen bilden die Grundlage für Ihre eigene PPWR-Dokumentation.
7. Was muss ich selbst tun?
Auch künftig bleiben einige Aufgaben beim Erzeuger.
Dazu gehören insbesondere:
- die eigene Rolle bestimmen,
- die erhaltenen Unterlagen prüfen,
- die technische Dokumentation erstellen bzw. ergänzen,
- gegebenenfalls eine eigene EU-Konformitätserklärung erstellen,
- erforderliche Kennzeichnungen anbringen,
- sämtliche Unterlagen mindestens fünf Jahre (Einwegverpackungen) bzw. zehn Jahre (wiederverwendbare Verpackungen) nach dem Inverkehrbringen aufbewahren.
8. Muss ich bereits Recyclingfähigkeit oder Rezyklatanteile nachweisen?
In der Regel noch nicht.
Diese Anforderungen gelten überwiegend erst ab 2030 und werden bis dahin noch durch weitere EU-Rechtsakte konkretisiert.
9. Werden sich meine Verpackungen ab August 2026 sichtbar verändern?
In den meisten Fällen zunächst nicht.
Zum Start der PPWR stehen vor allem Dokumentationspflichten, Konformitätsbewertungen und erste Kennzeichnungspflichten im Vordergrund. Viele technische Anforderungen und die harmonisierte Materialkennzeichnung folgen erst ab 2028 bzw. 2030.
10. Kann Verpackungen Weber mich bei der Umsetzung unterstützen?
Ja.
Wir unterstützen Sie unter anderem mit:
- Bereitstellung der verfügbaren Herstellerinformationen
- Beratung zur PPWR
- Unterstützung bei der Einordnung Ihrer Verpackungen
- Informationen über aktuelle gesetzliche Entwicklungen
- Unterstützung bei technischen Fragestellungen rund um Verpackungen
11. Muss ich mich sofort um alle Anforderungen bis 2040 kümmern?
Nein.
Die PPWR wird schrittweise eingeführt. Viele Anforderungen treten erst zwischen 2028 und 2040 in Kraft.
Wichtig ist jetzt, die Dokumentation aufzubauen und die Weichen für die kommenden Jahre richtig zu stellen.
12. Ich bin unsicher, welche Pflichten für mein Unternehmen gelten.
Das ist völlig verständlich.
Die PPWR unterscheidet zwischen verschiedenen Wirtschaftsakteuren, insbesondere Erzeugern, Importeuren, Vertreibern und Lieferanten.
Welche Pflichten Sie tatsächlich erfüllen müssen, hängt davon ab, welche Rolle Ihr Unternehmen innerhalb der Lieferkette einnimmt.
Gerade die Frage, wer als Erzeuger gilt, entscheidet darüber, wer die Konformitätsbewertung durchführen, die EU-Konformitätserklärung erstellen und die Verpackung kennzeichnen muss.
Wir helfen Ihnen gerne dabei, Ihre Rolle einzuordnen und die für Sie relevanten Anforderungen verständlich zu erläutern.
Verpackungen Weber – Ihr Partner für die PPWR
Die neue Verpackungsverordnung bringt zahlreiche Änderungen mit sich. Unser Ziel ist es, Ihnen den Einstieg so einfach wie möglich zu machen.
Wir stellen Ihnen die verfügbaren Informationen unserer Hersteller zur Verfügung, unterstützen Sie bei der Einordnung der neuen Anforderungen und stehen Ihnen bei Fragen rund um die PPWR jederzeit beratend zur Seite.
Gemeinsam sorgen wir dafür, dass Sie optimal auf die neuen Anforderungen vorbereitet sind.

