PPWR ab 12. August 2026: Was Unternehmen jetzt beachten müssen
Am 12. August 2026 beginnt die grundsätzliche Anwendung der neuen europäischen Verpackungsverordnung (PPWR). Kurz vor dem Stichtag gibt es neue Informationen und Konkretisierungen, die insbesondere für Hersteller, produzierende Unternehmen und Online-Händler wichtig sind. Muss meine Verpackung ab August bereits die Recyclinganforderungen von 2030 erfüllen? Nein. Viele besonders weitreichende technische Anforderungen der PPWR treten erst später in Kraft. Dazu gehören insbesondere die Anforderungen an die Recyclingfähigkeit und Mindestrezyklatanteile bestimmter Kunststoffverpackungen ab 2030. Zum 12. August 2026 stehen deshalb insbesondere die richtige Rollenbestimmung, Dokumentation, Konformitätsbewertung, Kennzeichnung und die bereits geltenden Stoffbeschränkungen im Vordergrund. Neuigkeiten zur Recyclingfähigkeit Auch die Zentrale Stelle Verpackungsregister passt ihre Regelwerke bereits an die PPWR an. Im Sommer 2026 wurden geplante Änderungen am Mindeststandard zur Bemessung der Recy
12. August 2026